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   VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682   

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https://dejure.org/2010,71831
VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682 (https://dejure.org/2010,71831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682 (https://dejure.org/2010,71831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 19 ZB 09.2682 (https://dejure.org/2010,71831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen (Kulturpflanzenregelung); gute landwirtschaftliche Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682
    Die Frist beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen bekannt sind (BVerwG vom 19.12.1984 BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682
    Die am Verwaltungsprozess Beteiligten sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verteilung der materiellen Beweislast zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung verpflichtet (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 VwGO); hinsichtlich der Umstände, die allein in seiner Sphäre liegen, trifft den Beteiligten eine besondere Mitwirkungspflicht (BVerwG vom 27.9.2006 BVerwGE 126, 365 Nr. 4.b der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682
    Sowohl ein Beweisantrag als auch die Aufklärungsrüge setzt die Darlegung von Anhaltspunkten voraus, aus denen sich eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der behaupteten Tatsache ergibt (Geiger a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG vom 18.6.1993 BayVBl 1993, 562, 563).
  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2683

    Rückforderung landwirtschaftlicher Subventionen (KULAP-A Stufe II);

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682
    Die von ihm in der mündlichen Verhandlung vom 28. Juli 2009 gestellten und vom Verwaltungsgericht abgelehnten 27 Beweisanträge zu sämtlichen Aspekten des Verfahrens (vgl. Bl. 100 bis 104 der Akte des Verwaltungsgerichts im Parallelverfahren 19 ZB 09.2683) sind keine taugliche Grundlage für eine Beweiserhebung.
  • VGH Bayern, 27.09.2006 - 19 ZB 06.1648
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 19 ZB 09.2682
    Das Zulassungsvorbringen setzt sich mit diesen Darlegungen nicht auseinander und gibt daher ebenso wenig Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen wie das gleichartige Vorbringen des Klägers im Verfahren 19 ZB 06.1648 betreffend andere Subventionsleistungen (vgl. insoweit den Beschluss des Senats von 27.9.2006); für die geforderte Beweiserhebung (Sachverständigengutachten zum Beweis, dass nur ein gesetzlich zugelassenes Sekundär-Düngemittel ausgebracht worden ist), fehlt es an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten.
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